Bitte bringen Sie zur Behandlung folgendes mit:
- Osteopathische Behandlung
- Für die osteopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker ist keine ärztliche Verordnung nötig, wird aber in der Regel nur von Privaten Krankenversicherungen oder einigen privaten Zusatzkrankenversicherungen übernommen.
- Die Kosten für osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen, jedoch werden die Kosten von einigen gesetzlichen Krankenversicherungen anteilig erstattet, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, sollten Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse klären. Das gleiche gilt auch für die privaten Krankenversicherungen und die privaten Zusatzkrankenversicherungen. Einzelheiten werden in einem separaten Behandlungsvertrag geregelt.
- Der Bundesverband Osteopathie e.V. bietet auf seiner Homepage eine Liste der Krankenversicherungen an, die anteilig Kosten erstatten:
>> Kostenerstattung Osteopathie
- Bequeme Kleidung
- Großes Badetuch
80 x 140 cm oder größer.
- Krankheitsrelevante Befunde und evtl. vorhandene Bilder
Medizinische Befunde, Operationsberichte, Nachbehandlungsschemata, Röntgenbilder, MRT/CT- Aufnahmen, Medikamentenplan
- Bei Säuglingen/Kindern: Kinder-Untersuchungsheft (U-Heft)
- Patientenfragebogen
Wenn möglich bringen Sie bitte den Fragebogen ausgefüllt mit.
Weitere Informationen:
- Sie haben die Möglichkeit, einen Termin bis 16:00 Uhr am Vortag telefonisch kostenfrei abzusagen (bitte NUR telefonisch!).
Sollten Sie eine Absage nur kurzfristig vornehmen können, stellen wir den Terminausfall mit 40,-€ pro Behandlungseinheit privat in Rechnung.
- Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihren Terminen.
Wir möchten im Interesse unserer Patienten Wartezeiten möglichst vermeiden. Wir sind deshalb darauf angewiesen, dass jede Behandlung pünktlich beginnen kann. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachbehandlungspflicht.