Allgemeine Informationen

Bitte bringen Sie zur Behandlung folgendes mit:

  • Ärztliche Verordnung (Rezept)
    Für die Behandlung von medizinischen Problemen ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich; auch Hausbesuche können ärztlich verordnet werden.
  • Osteopathische Behandlung
  • Für die osteopathische Behandlung durch einen Heilpraktiker ist keine ärztliche Verordnung nötig, wird aber in der Regel nur von Privaten Krankenversicherungen oder einigen privaten Zusatzkrankenversicherungen übernommen.
  • Die Kosten für osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen, jedoch werden die Kosten von einigen gesetzlichen Krankenversicherungen anteilig erstattet, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, sollten Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse klären. Das gleiche gilt auch für die privaten Krankenversicherungen und die privaten Zusatzkrankenversicherungen.
  • Der Bundesverband Osteopathie e.V. bietet auf seiner Homepage eine Liste der Krankenversicherungen an, die anteilig Kosten erstatten:
    >> Kostenerstattung Osteopathie
  • Bequeme Kleidung
  • Großes Badetuch
    80 x 140 cm oder größer. Das Handtuch kann für die Zeit der Behandlungsserie in der Praxis bleiben.
  • Krankheitsrelevante Befunde und evtl. vorhandene Bilder
    Medizinische Befunde, Operationsberichte, Nachbehandlungsschemata, Röntgenbilder, MRT/CT- Aufnahmen, Medikamentenplan
  • Bei Säuglingen/Kindern: Kinder-Untersuchungsheft (U-Heft)
  • Patientenfragebogen (nur bei Osteopathie)
    Wenn möglich bringen Sie bitte den Fragebogen ausgefüllt mit.

 

Weitere Informationen:

  • Sie haben die Möglichkeit, einen Termin bis 16:00 Uhr am Vortag telefonisch kostenfrei abzusagen (bitte NUR telefonisch!).
    Sollten Sie eine Absage nur kurzfristig vornehmen können, stellen wir den Terminausfall mit 15,-€ pro Behandlungseinheit privat in Rechnung.
  • Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihren Terminen.
    Wir möchten im Interesse unserer Patienten Wartezeiten möglichst vermeiden. Wir sind deshalb darauf angewiesen, dass jede Behandlung pünktlich beginnen kann. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachbehandlungspflicht.
  • Die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte ist spätestens bis zur 3. Behandlung zu begleichen.
    Diese Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von allen Praxen in gleicher Höhe erhoben.
  • Das Honorar für Privatversicherte wird in einem separaten Behandlungsvertrag geregelt.